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     Erwerbsausfallversicherungen

  • IHR SCHUTZ BEI ERWERBSUNFÄHIGKEIT INFOLGE KRANKHEIT ODER UNFALL

 

  • Ideale Ergänzung zur 1. und 2. Säule

  • Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen

  • Individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen dank verschiedener Optionen

  • Geeignet für Säule 3a und Säule 3b

     

    Speziell

     

    • mögliche Wartefristen: 3, 6, 12, 24 Monate bis Leistungen nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit fällig werden.
    • Gesamtprämiendynamik möglich linear oder exponentiell
    • Leistungsdynamik exponentiell
    • Anzahl versicherter Personen: 1

    Grundfähigkeitsversicherung bei der Generali

    Die Grundfähigkeitsversicherung orientiert sich an der körperlichen und geistigen Bewegungsfreiheit.Die Rente wird ausbezahlt, wenn bei der versicherten Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Verfalls der geistigen und körperlichen Kräfte eine Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten vorliegt.

    Voraussetzung für eine Rente: 1 Fähigkeit aus A oder 3 Fähigkeiten aus B  sind (voraussichtlich) während 12 Monaten nicht mehr ausführbar.

    Wartefristen: 720 Tage für die Tarife BRS, br; 90 Tage für die Tarife BRTS, brt

     

    A

    B

      B1 Hören
    A1  SEHEN B2 Gehen
      B3 Treppensteigen
    A2  Sprechen B4 Knien oder Bücken
      B5 Stehen
    A3  Sich orientieren B6 Greifen
      B7 Arme bewegen
    A4  Hände gebrauchen B8 Heben und Tragen
      B9 Autofahren