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die 2. Säule

                                                     Die Vorsorge in der Schweiz

 
  • 1948 wurde die AHV ins Leben gerufen.
  • 1972 wurde das sogenannte “Dreisäulenkonzept” in der Bundesverfassung verankert.
  • 1985 wurde die 2. Säule obligatorisch erklärt (BVG= Berufliches Vorsorgegesetz)). 
  • Zusammen mit der 2. Säule wurde auch die Säule 3a eingeführt, die jedoch freiwillig ist.
  • Am 1. Januar 2005 tritt die erste BVG-Revision in Kraft.
  • Die wichtigsten BVG-Aenderungen in Kürze:
  • Rentenalter: Anhebung des Rentenalters für Frauen auf 64 Jahre
  • Senkung des Umwandlungssatzes: Der Umwandlungssatz für die Umrechnung des gesparten Kapitals in der Rentenleistung wird innerhalb von 10 Jahren von 7.2 % auf 6.8 % reduziert.
  • Staffelung der Beitragssätze: Gleiche Altersgutschriften bei Männern und Frauen im BVG-Obligatorium. Bei Frauen kann durch die neue Staffelung der Beitragssätze eine Veränderung bei den Sparbeiträgen entstehen.
  • Mindestzinssatz: Der Bundesrat ist für die Festlegung des Mindestzinssatzes zuständig und überprüft ihn alle Jahre.
  • Kapitalbezug: Die Versicherten können mindestens ein Viertel des Penionskassenguthabens als Kapitalauszahlung beziehen.
  • Witwerrente: Witwer erhalten Leistungen zu gleichen Bedingungen wie Witwen.
  • Invalidenrenten: Die BVG-Invalidenleistungen werden den Bedingungen der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) angepasst.
  • Konkubinatspaare: Konkubinatspartner können begünstigt werden, wenn die Lebensgemeinschaft mindestens 5 Jahre gedauert hat oder gemeinsame Kinder zu versorgen sind.
         BVG Kennzahlen 2011
   
          Maximale AHV Jahresrente CHF 27'840
          Lohnuntergrenze für die Aufnahme in die berufliche Vorsorge (BVG): CHF 20'880
          75% der maximalen AHV-Jahresrente  
          maximal berücksichtigter AHV-Jahreslohn nach BVG: CHF 83'520
         300% der maximalen AHV-Jahresrente  
          Koordinationsabzug nach BVG: CHF 24'360
          87,5% der maximalen AHV-Jahresrente  
          mindestens zu versichernder Lohn nach BVG: CHF 3'480
          12,5% der maximalen AHV Jahresrente  
          maximal versicherter Lohn nach BVG: CHF 59'160
          BVG Mindestzinssatz 2011 2%

 
 

I. Säule

II.Säule A

II.Säule B

III. Säule A

III.Säule B

Staatliche Vorsorge

AHV / IV / EO

Existenzsicherung

                     obligatorisch

 

Berufliche Vorsorge

BVG

Sicherung gewohnter Lebenshaltung

obligatorisch

Berufliche Vorsorge

Kaderversicherung

Sicherung gewohnter Lebenshaltung

überobligatorisch

Private Vorsorge

Zusatzbedarf

gebunden

                           freiwillig

Private Vorsorge

Zusatzbedarf

frei

                           freiwillig

 

Was kostet das BVG?

 

 

Beiträge

 

 

Jährlicher Beitragssatz in % des koordinierten Lohnes

 

Altersgutschriften

Alter Männer

25 - 34

35 - 44

45 -  54

55 - 65

Alter Frauen

25 - 31

32 - 41

42 -  51

52 - 64

 

 

7 %

10 %

15 %

18 %

 

 

Risikoleistungen

Invaliden-, Witwen-, Waisen- und Kinderrenten

2  - 6 %

 

 

Teuerungszulagen

auf Risikoleistungen

0.40 % Männer

0.20 % Frauen

 

 

Sondermassnahmen

vor allem zugunsten der Eintrittsgeneration und für Teuerungszulagen z.B. auf Altersrenten

1 %

 

 

Sicherheitsfonds

für Zuschüsse bei ungünstiger Alterstruktur und bei Leistungen bei Zahlungsunfähigkeit der Vorsorgeeinrichtung

0.1 %